Montag bis Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Für Gespräche ausserhalb dieser Zeiten steht die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung. Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind telefonisch (056 297 89 89) zu vereinbaren.
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Eine Unterschrift kann beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Es muss ein Ausweis (Identitätskarte oder Pass) vorgelegt werden. Kopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind die Gemeindeschreiberin oder die Stellvertreterin.
Kosten
Unterschriftsbeglaubigungen CHF 20.00
Beglaubigung von Dokumenten CHF 10.00, für jede weitere Seite CHF 2.00
Kann beim Betreibungsamt unter Tel. 056 441 68 68 angefordert werden.
Identitätskarte
Identitätskartenanträge können bei den Einwohnerdiensten beantragt werden. Für die Antragstellung ist ein Passfoto erforderlich. Es bestehen die folgenden Möglichkeiten:
Pass 10 bzw. Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte)
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist bei beim Ausweiszentrum Aargau zu beantragen: via Internet unter www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 062 835 19 28
An-, Ab- und Ummeldungen können auch bequem online unter http://ag.eumzug.swiss/ gemacht werden; die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per E-Mail mitgeteilt. Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst leider nicht genutzt werden.
Bei einem Zuzug hat die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen zu erfolgen. Schweizer Bürger haben ihren Heimatschein zu hinterlegen. Bei ausländischen Staatsangehörigen wird eine Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte (nur bei EU/EFTA-Staatsangehörigen) hinterlegt. Die Einwohnerdienste geben unter Tel. 056 297 89 89 gerne Auskunft über die mitzubringenden Dokumente.
Die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten hat innert 14 Tagen unter Rückgabe der Meldebestätigung zu erfolgen. Ausländische Staatsangehörige haben den Ausländerausweis vorzulegen.
Die Zuständigkeit für die Meldepflicht bei Wehrpflichtigen liegt bei der kantonalen Fachstelle: Kanton Aargau, DGS, Abt. Militär und Bevölkerungsschutz, Kreiskommando "Personelles", Rohrerstrasse 7, 5001 Aarau, 062 835 31 10, Mail: kreiskdo.amb_at_ag.ch
Vermieter, Beherberger und Logisgeber sind verpflichtet, den Zu- oder Wegzug von Mietern resp. Logisnehmern innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten, einwohnerdienste_at_villigen.ch, zu melden.
Bei einem Todesfall ist die Gemeindekanzlei am nächsten Werktag unter Tel. 056 297 89 89 zu informieren. Ausserhalb der Bürozeiten unter 079 732 19 33 oder 076 702 80 98.
Die Gemeinde bietet den einheitlichen Fundservice www.fundservice-schweiz.ch an. Fundsachen können noch immer bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden. Der einheitliche Fundservice strebt die Schaffung einer einzigen Anlaufstelle bzw. Datenbank für Personen, welche einen Gegenstand suchen, an. Der gefundene Gegenstand wird von der Gemeindekanzlei auf der zentralen Datenbank registriert und aufbewahrt. Personen, welche einen Gegenstand verloren haben, können jederzeit nach ihrem Gegenstand über www.fundservice-schweiz.ch suchen. Bei Fragen gibt die Gemeindekanzlei gerne Auskunft.