Die Gemeindekanzlei der verstorbenen Person ist am nächsten Werktag zu informieren. Diese ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.
Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall der Gemeinde unter folgenden Telefonnummern mitzuteilen:
Während den Bürozeiten: 056 297 89 89
Ausserhalb der Bürozeiten: 079 732 19 33 oder 076 702 80 98.
Telefon: 144
Telefon: 117
Telefon: 056 461 81 00
Telefon: 118
Pikettnummer für Werkdienst und Wasserversorgungs-Notfälle, Natel: 079 667 13 47
Bei Fahrzeugkollisionen mit Wildtieren, die immer über den Notruf der Kantonspolizei (Tel. 117) gemeldet werden müssen, rücken die Jagdaufseher/innen der zuständigen Jagdgesellschaft aus. Sie kümmern sich um die verletzten Wildtiere. Zuständig für Villigen sind:
Wassermann Hansruedi, Villigen
Privat: 056 284 18 17 | Natel: 079 681 98 36
Aeschbacher Daniel, Stilli
Natel: 079 402 67 60